Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SportOne Events GmbH
mit Sitz in Bern BE
- Vertragsabschluss
Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und der SportOne Events GmbH, nachfolgend S1E genannt, ein Vertrag zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrags.
S1E behält sich jedoch das Recht vor, die Reiseausschreibung (Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten, Inseraten, im Internet, usw.) vor Ihrer Buchung zu ändern. Vermittelt Ihnen die Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen, so schliessen Sie den Vertrag mit jenem Unternehmen ab und es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Bei allen von S1E vermittelten „Nur-Flug-Leistungen“ ist der Veranstalter nicht Vertragspartei und es gelten ausschliesslich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.
Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
- Preise, Zahlungsbedingungen, Versand der Reise- und Flug-Dokumente
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der bei der Buchung gültigen Reiseausschreibung bzw. Preisliste. Soweit in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind Barzahlungspreise, soweit auch hier in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist. Zusätzlich kann bei der Buchung eine Auftragspauschale oder Dossiergebühr erhoben werden.
Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen.
Werden von einem Pauschalarrangement nur einzelne Teile gebucht, wird eine Unterkunft (mit oder ohne Transfer) oder sonst ein Landarrangement ohne Flug gebucht, erhebt S1E eine Reservationsgebühr von bis zu CHF 150.- pro Person bzw. Auftrag. Für Leistungen, welche von S1E nicht publiziert worden sind, bleiben spezielle Buchungsgebühren vorbehalten.
Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:
- Die Anzahlungen werden zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitpunkten fällig. Sofern sich der Preis der Reise z.B. durch Erhöhung der Teilnehmerzahl erhöht, sind Differenzen zu früheren Anzahlungen nachzuleisten.Die nach den Anzahlungen verbleibende Differenz zum Vertragspreis wird mit der Endabrechnung, die von S1E nach Beendigung des Programms erstellt wird und dann innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig ist, abgerechnet.
- Rücktritts-/Stornoentschädigungen sind sofort fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen und /oder Buchungen mit 100% Annullierungskosten und /oder Buchungen, bei denen die Reisedokumente sofort ausgestellt werden, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Eine nicht rechtzeitig eingegangene Zahlung berechtigt S1E, die Reiseunterlagen zu verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückzubehalten. Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt in der Regel der Versand per A-Post oder per E Mail ca. 10 Tage vor Abreise.
- Preis- und Programmänderung vor der Reise
S1E behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Art. 7-10 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG) sind anwendbar: Preiserhöhungen können nur erfolgen, wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben (wie Flughafentaxen, Landegebühren, Steuern) neu erhoben oder erhöht werden oder sich die massgeblichen Wechselkurse ändern.
Wenn die Vertragsänderung wesentlich ist, können Sie S1E innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich mitteilen, dass Sie vom Vertrag ohne Kostenfolge zurücktreten oder an einer von uns vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen wollen. Machen Sie S1E innerhalb von fünf Tagen keine Mitteilung, so gilt die Vertragsänderung als angenommen.
- Annullation der Reise durch S1E
Für einige der von S1E angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann S1E die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. S1E zahlt Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung von S1E durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, politische Unruhen oder Streiks gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann S1E die Reise absagen.
S1E erstattet Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis; sie ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
- Programmänderung während der Reise / Abbruch der Reise
S1E behält sich vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Muss die Reise abgebrochen oder während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen S1E den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen. Flugzeiten können jederzeit ändern und müssen vor Ort vor dem Rückflug lokal rückbestätigt werden. Sind in den Reiseunterlagen keine speziellen Angaben enthalten, gilt eine Frist von 72 Stunden vor Rückflug.
- Leistungsausfälle während der Reise
Wird der Vertrag an Ort und Stelle nicht oder nicht gehörig erfüllt, so sind Sie verpflichtet, diesen Mangel bei der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von
S1E sowie dem Leistungsträger unverzüglich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.
Sofern während der Reise oder während Ihres Aufenthaltes innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Wenn Sie den Mangel beanstandet und eine schriftliche Mängelrügebestätigung erhalten haben, ersetzt Ihnen S1E die durch den Mangel entstandenen und mit Beleg nachgewiesenen Kosten im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise.
Sollte Abhilfe nicht möglich sein oder ist der Mangel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder das Verbleiben am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Die Reiseleitung von S1E, die örtliche Vertretung und der Leistungsträger können jedoch allfällige Schadenersatzforderungen nicht gültig anerkennen. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz müssen Sie gegenüber S1E innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen. Die Mängelrügebestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel sind beizulegen. Zeigen Sie die Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen an, so verwirken Sie das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz.
Bei Spiel- oder Sporteventverlegung bzw. -absage haftet der Reiseveranstalter S1E nicht.
- Haftung
Die Haftung von S1E richtet sich nach Art. 14 und 15 PRG: S1E haftet nicht für den mittelbaren Schaden (z.B. Lohnausfall o.ä.). Bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, haftet S1E höchstens im Umfang des zweifachen Reisepreises. Die besonderen Regeln nach Ziffern. 3-6 (Programmänderung vor und während der Reise, Annullation durch S1E, Leistungsausfälle während der Reise) finden Anwendung. Haftet S1E für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.) verursacht wurden, haben Sie Ihre Schadenersatzansprüche an den Veranstalter abzutreten.
S1E übernimmt ferner keine Haftung:
- bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto-und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen);
- bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Check- und Kreditkarten und dergleichen;
- für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind;
- für Veranstaltungen und Ausflüge am Ferienort, die Sie nicht bei der Reiseleitung von S1E oder der örtlichen Vertretung gebucht haben.
- Für beim Teilnehmer entstandene Schäden, die bei ausgeübten Aktivitäten entstanden sind, sofern S1E nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
- Annullation der Reise bzw. des Fluges durch Sie, Abtretung der Buchung
Wenn Sie eine Buchung ändern oder annullieren, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der Gründe mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro gebuchte Person bzw. CHF 200.- pro Auftrag wird Ihnen in jedem Fall belastet; die Annullationskostenversicherung deckt die Bearbeitungsgebühr nicht; die entsprechenden Versicherungsprämien sind in keinem Fall erstattbar. Zusätzlich werden zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullationskosten erhoben:
Bis 91 Tage vor Abreise 30% vom Arrangementpreis
90-60 Tage vor Abreise 50% vom Arrangementpreis
60-31 Tage vor Abreise 80% vom Arrangementpreis
30 – 1 Tage vor Abreise 90% vom Arrangementpreis
Abreisetag 100% vom Arrangementpreis
Änderung von Namen/Leistung: CHF 100.- pro Person
Leistungen, für welche S1E Vorauszahlungen geleistet hat, werden im Falle einer Annullation voll belastet. Dies gilt insbesondere für Eintrittskarten für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie für Flüge und Hotels. Für Gruppen, Trainingslager und spezielle Grossveranstaltungen (z.B. Fussball-Weltmeisterschaften, Olympische Spiele, etc.) gelten spezielle Annullations- und Änderungsbedingungen.
Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung bei der Buchungsstelle eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend. Für die Benennung eines Ersatzreisenden gilt Art. 17 PRG.
Einzelvertragliche Regelungen gehen auch insoweit vor.
- Vorzeitige Rückreise
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung durch S1E gerechtfertigt sind, werden Ihnen nicht bezogene Leistungen zurückbezahlt, sofern sie S1E nicht belastet werden; diese ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Abzug zu bringen. Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu Ihren Lasten.
- Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Für die ausgeschriebenen Reisen in Europa benötigen Staatsbürger der Schweiz und Liechtensteins einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Für Reisen nach anderen Destinationen (Übersee) ist in der Regel ein Pass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit über das Rückreisedatum hinaus erforderlich. Im Übrigen können Sie sich über Visumserfordernisse und die gesundheitspolizeilichen Formalitäten am Reiseziel bei Ihrer Buchungsstelle informieren.
Bürger anderer Staaten werden über die geltenden Bestimmungen gerne auf Anfrage hin bei der Buchungsstelle informiert.
Sie sind selber für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.
- Versicherung
S1E empfiehlt den Teilnehmern dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer zusätzlichen Krankenversicherung mit Deckung der Rückführungskosten aus dem Ausland bei Unfall oder Krankheit. Solche Versicherungen bietet z.B. die Allianz Travel Schweiz, AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris), Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz), Richtiplatz 1, 8304 Wallisellen, Schweiz, an
- Sicherstellung
S1E stellt Ihre einbezahlten Gelder bei einem Treuhänder sicher und garantiert Ihnen, dass die im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind.
- Datenschutz
Die von uns gesammelten Informationen über Sie werden ausschliesslich dazu benutzt, um Ihre Reisearrangements zu buchen. Darüber hinaus werden solche Daten von uns nicht an Dritte weitergegeben.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und S1E ist schweizerisches Recht anwendbar.
Für Klagen gegen S1E wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Bern vereinbart.
Bern, 19. Juli 2016
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